Das Biwak in Hall/Tirol ist eine Wohngemeinschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die alleine ohne Eltern/Angehörige aus ihrem Heimatland geflüchtet und nach Tirol gekommen sind. Die meisten bringen einen Rucksack traumatischer Erfahrungen mit und brauchen neben der Grundversorgung und einem Dach über dem Kopf vor allem eine altersgerechte Form der Betreuung und Begleitung.
In Kooperation mit dem Land Tirol und der Stadt Hall hat SOS-Kinderdorf in Hall/Tirol ein neues Projekt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) realisiert. Die Einrichtung in der ehemaligen Krankenpflegeschule (Bruckergasse 15) ist seit 1. November 2004 in Betrieb.
Zielgruppe In der Regel sind es unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Sie haben bereits einen kurzen Aufenthalt (inklusive erster Abklärungsschritte) in einem Erstaufnahmezentrum (zwischen 2 und 20 Tagen) und einen Aufenthalt im Clearinghouse Salzburg hinter sich. Dort wurden in einem Zeitraum von etwa zwei Monaten Fragen der Zukunftsperspektiven geklärt und ein sozialpädagogischer Betreuungsbedarf festgestellt. Es handelt sich um junge Menschen, die nicht selbstversorgungsfähig sind, die eine sinnvolle Tagesstruktur brauchen und sozialpädagogische Betreuung benötigen.
Betreuungsziele Die jungen Menschen befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Sie haben ihre Heimat auf Grund von Krieg, Verfolgung und Aussichtslosigkeit verlassen, wurden zudem von Erlebnissen in ihrem Heimatland traumatisiert und gezwungen, sich ohne Unterstützung ihrer Familie durchs Leben zu schlagen. Das Betreuerteam der Einrichtung ist daher bemüht, den jeweiligen individuellen Betreuungsbedarf des einzelnen Jugendlichen zu erkennen und gezielte Unterstützung und Hilfe zu leisten. Durch die Wertschätzung des jungen Menschen und durch kompetente pädagogische Begleitung fühlt er sich angenommen und in seiner Situation aufgefangen. Defizite im emotionalen, sozialen, psychischen und kognitiven Bereich werden abgebaut.
Verselbständigung Der Aufenthalt in dieser Einrichtung endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Wenn der Aufenthalt gesichert ist, dann wurden vor der Verselbständigung die notwendigen Schritte zu einer erstrebenswerten Integration gesetzt. Ebenso wurde alles gesetzlich Mögliche getan, um den Jugendlichen auszubilden, ihn auf ein selbst verantwortliches Leben vorzubereiten und in die Arbeitswelt zu integrieren. Ist der Aufenthalt nicht gesichert, so kommt es voraussichtlich zur Weiterwanderung in ein anderes Zufluchtsland oder Rückkehr des jungen Flüchtlings in sein Heimatland.
Der Aufenthalt im Biwak soll dem Jugendlichen zumindest soviel genützt haben, dass er nicht mit leeren Händen da steht. Seine Erfahrungen in Österreich sollen ihm helfen, in seinem Heimatland ein eigenständiges Leben aufzubauen. Zu einer realistischen Perspektive gehört sowohl die Integration in Österreich, wie die Reintegration im jeweiligen Heimatland.
Da Flüchtlinge zwangsläufig Ausländer sind haben sie nicht ungeteilte Sympathien. Bei den UMF's geht es aber in erster Linie um junge Menschen, die in Not sind und unsere Hilfe brauchen.
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